Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die Erzeugung,
Übertragung und Anwendung von Laserstrahlung. Die Vorschriften
der Medizingeräteverordnung bleiben unberührt.
Diese Unfallverhütungsvorschrift enthält im wesentlichen
Forderungen hinsichtlich des Schutzes vor gesundheitsgefährdender
Laserstrahlung.
Lasereinrichtungen können äußerst intensive, stark
gebündelte Strahlung durch den Effekt der stimulierten Emission
im Bereich des sichtbaren Lichtes oder im infraroten oder ultravioletten
Spektralbereich erzeugen. Durch photochemische, thermische oder
optomechanische Wirkungen kann die Laserstrahlung Schädigungen
erzeugen. In erster Linie besteht die Gefahr irreparabler Augenschäden.
Der Geltungsbereich dieser Unfallverhütungsvorschrift erstreckt
sich deshalb auf alle Möglichkeiten des Auftretens von Laserstrahlung.
Zur Anwendung von Laserstrahlung gehören die Erprobung, die
bestimmungsgemäße Verwendung und die Instandhaltung
von Lasereinrichtungen.
Bei der medizinischen Anwendung (diagnostische oder therapeutische
Behandlungen) ist diese Unfallverhütungsvorschrift zum Schutz
des Personals erforderlich.
Für die Erzeugung und Anwendung von Laserstrahlung sind auch
die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, die sonst geltenden
Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten
Regeln der Technik zu beachten.
Anmerkung:
Die Definition des Begriffes "Laserstrahlung" in §
2 Satz 2 schließt die Strahlung von Licht emittierenden
Dioden (LEDs/IREDs) nicht nachdrücklich ein, im Gegensatz
zu DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil
1: Klassifizierung von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien".
Für die Strahlung von LEDs/IREDs können die Regelungen
dieser Unfallverhütungsvorschrift aber sinngemäß
herangezogen werden.
Laserspezifische Regelungen sind z. B. enthalten in:
DA zu § 1:
DIN EN 207 "Persönlicher Augenschutz; Filter und Augenschutz gegen
Laserstrahlung (Laserschutzbrillen)",
DIN EN 208 "Persönlicher Augenschutz; Brillen für Justierarbeiten an
Lasern und Laseraufbauten (Laser-Justierbrillen)",
E DIN EN 31 553 "Optik und optische Instrumente; Laser und Laseranlagen;
Sicherheit von Maschinen zur Materialbearbeitung mit
Laserstrahlung; Anforderungen bei Gefährdungen durch
Laserstrahlung",
DIN EN ISO 11 145 "Optik und optische Instrumente; Laser und Laseranlagen;
Begriffe und Formelzeichen",
DIN EN 60601-2-22 "Medizinische elektrische Geräte; Teil 2: Besondere
Festlegungen für die Sicherheit von diagnostischen und
therapeutischen Lasergeräten",
DIN EN 60825-1 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil 1: Klassifizierung
von Anlagen, Anforderungen und Benutzer-Richtlinien",
DIN EN 60825-2 "Sicherheit von Laser-Einrichtungen; Teil 2: Sicherheit von
Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen",
DIN EN 61 040 "Empfänger, Meßgeräte und Anlagen zur Messung von Leistung
und Energie von Laserstrahlen",
DIN 4844-1 "Sicherheitskennzeichnung; Begriffe, Grundsätze und
Sicherheitszeichen",
E DIN 5335 "Abschirmungen an Laserarbeitsplätzen; Sicherheitstechnische
Anforderungen und Prüfung",
DIN V 18734 "Laser und Laseranlagen; Medizinisch-Therapeutische
Lasergeräte; Qualitäts- und sicherheitstechnische
Anforderungen",
DIN V 18735 "Laser und Laseranlagen; Zubehör für medizinische
Lasergeräte; Lasergeeignete Oberfläche für chirurgische
Instrumente",
E DIN 56912 "Showlaser und Showlaseranlagen; Anforderungen und Prüfung",
"Richtlinien für die Vermeidung der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre
mit Beispielsammlung - Explosionsschutz-Richtlinien - (EX-RL)" (ZH 1/10),
Merkblatt "Lasergeräte in Diskotheken und bei Show-Veranstaltungen",
Merkblatt "Disco-Laser",
Merkblatt "Schutzmaßnahmen bei Rundfunk- und Fernsehreparaturarbeiten
sowie bei Antennenmontage" (ZH 1/447).