§ 7
Materialeinzugwalzen an Spinnereimaschinen

(1) Glatte und geriffelte Materialeinzugwalzen an Spinnereimaschinen mit einer Umfangsgeschwindigkeit von mehr als 1 m/min sind mit Verkleidungen oder Verdeckungen so zu sichern, daß Finger- und Handverletzungen ausgeschlossen sind. Die Verkleidungen und Verdeckungen müssen fest verschraubt oder mit Zuhaltungen und Verriegelungen versehen sein. DA

(2) Für Materialeinzugwalzen, die mit Beschlägen versehen sind, gilt § 4 Abs. 1 entsprechend.

(3) Für Einlaßöffnungen in Verkleidungen und Verdeckungen an Materialeinzugwalzen gilt § 4 Abs. 4 entsprechend.

(4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Lieferwalzen und Streckwerke an Strecken und Spinnmaschinen.


DA zu § 7 Abs. 1:

Zuhaltungen und Verriegelungen siehe § 4 Abs. 2.

Für Verkleidungen oder Verdeckungen, die den Raum vor den Einzugwalzen abdecken, siehe DIN 31001 Teil 1 "Sicherheitsgerechtes Gestalten technischer Erzeugnisse; Schutzeinrichtungen, Begriffe, Sicherheitsabstände für Erwachsene und Kinder".

Sicherung der Materialeinzugwalzen von Brakern, Softenern, Wickelapparaten der Schlagmaschinen siehe auch § 2 Abs. 2.