§ 6
Schalteinrichtungen

(1) Schalteinrichtungen zum Ingangsetzen von Textilmaschinen müssen so gestaltet oder angeordnet sein, daß sie nicht unbeabsichtigt betätigt werden können. DA

(2) Textilmaschinen, die unübersichtlich sind oder an denen die Verständigung erschwert ist, müssen mit Schlüsselschaltern oder ähnlichen Einrichtungen ausgerüstet sein, durch die ein Ingangsetzen durch unbefugte Personen nicht möglich ist. DA


DA zu § 6 Abs. 1:

Diese Forderung ist erfüllt, wenn
–die Betätigungsorgane (Schaltknöpfe) in umgebende Teile eingebettet sind,
–Schalthebel mit Schutzbügel umwehrt sind,
–Schalthebel eine kombinierte Betätigung erfordern (z. B. Drehen und Drücken)
oder
–der Schalthebel Einrastungen für die "Aus"-Stellung besitzt.

Ausführung von Schalteinrichtungen (Befehlsgeräte) siehe DIN 57113/VDE 0113 "Bestimmungen für die elektrische Ausrüstung von Bearbeitungs- und Verarbeitungsmaschinen mit Nennspannung bis 1000 Volt".


DA zu § 6 Abs. 2:

Unübersichtlich sind Maschinen, wenn sie vom Bedienungsstand nicht vollständig überblickt werden können, z. B.
–Wollwaschmaschinen (Leviathan),
–Öffner,
–Schlagmaschinen (Batteur),
–Maschinen der Bastfaserver- und -bearbeitung,
–Krempeln,
–Vliesherstellungsanlagen,
–Kammzugwasch- und -trocknungsmaschinen,
–Flyer,
–Wagenspinnmaschinen (Selfaktoren),
–Spinnmaschinen,
–Zwirnmaschinen,
–Texturiermaschinen,
–Flachwirkmaschinen (Bauart Cotton),
–Nadelflormaschinen (Tuftingmaschinen),
–Webmaschinen,
–Mercerisiermaschinen,
–Spannmaschinen,
–Trocknungsmaschinen und -anlagen,
–Walzendruckmaschinen (Rouleauxdruckmaschinen),
–Filmdruckmaschinen,
–Mangeln.

Erschwerte Verständigung liegt vor, wenn die Wahrnehmungsfähigkeit durch Lärm beeinträchtigt wird. Erschwerte Verständigung besteht z. B. an folgenden Maschinen:
–Öffnern,
–Schlagmaschinen,
–Maschinen der Bastfaserver- und -bearbeitung,
–Strecken,
–Flyern,
–Spinnmaschinen,
–Zwirnmaschinen,
–Texturiermaschinen,
–Fachmaschinen,
–Webmaschinen,
–Flechtmaschinen.

Ingangsetzen durch unbefugte Personen liegt vor, wenn ohne Auftrag oder Weisung eingeschaltet wird.