An Textilmaschinen, an denen sich Instandhaltungs- und Rüstarbeiten
sowie das Beheben von Störungen aus technologischen Gründen
nicht bei Maschinenstillstand durchfuhren lassen, müssen
Einrichtungen vorhanden sein, die die gefahrlose Durchführung
der Arbeiten ermöglichen.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn nach den im Einzelfall
gegebenen technischen Möglichkeiten mindestens eine der folgenden
Einrichtungen vorhanden ist:
Als Kriechgang wird eine Geschwindigkeit an der Gefahrstelle bis
zu 2 m/min = 3,33 cm/s bezeichnet.
Nach DIN 31051 "Instandhaltung; Begriffe und Maßnahmen"
umfaßt:
Instandhaltung die Gesamtheit der Maßnahmen zur Bewahrung
und Wiederherstellung des Sollzustandes sowie zur Feststellung
und Beurteilung des Istzustandes. Zur Instandhaltung zählen
Wartung, Inspektion und Instandsetzung.
Nach DIN 32541 "Betreiben von Maschinen und vergleichbaren
technischen Arbeitsmitteln: Begriffe für Tätigkeiten"
umfaßt:
DA zu § 5:
– Einrichtungen (z. B. Abdeckplatten, Abdeckschürzen,
-schirme), die die Gefahrstellen während der Instandhaltungs-
und Rüstarbeiten sowie während des Behebens von Störungen
sichern,
– Einrichtungen, mit denen die Textilmaschinen von Hand bewegt
werden können, z. B. Handrad, Kurbel, Ratsche,
– Schalteinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung
in Verbindung mit einem Kriechgang,
– Schalteinrichtungen mit Impulsgabe, die beim Betätigen
ein kurzzeitiges Ingangsetzen ermöglichen,
oder
– Langsamgang in Verbindung mit einer Not-Aus-Einrichtung,
bei deren Betätigung der Nachlauf höchstens 10 cm beträgt.
– Rüsten das Herrichten eines Arbeitssystems im Sinne
von DIN 33400 "Gestalten von Arbeitssystemen nach arbeitswissenschaftlichen
Erkenntnissen: Begriffe und allgemeine Leitsätze" für
verschiedenartige Verwendung,
– Beheben von Störungen im Arbeitsablauf das Ermitteln
und Beseitigen der Ursachen von Unregelmäßigkeiten
im Ablauf von Bewegungen und Vorgängen.