§ 20
Banddoubliermaschinen

Die Wickeleinrichtung von Banddoubliermaschinen ist mit einer beweglichen Verkleidung zu sichern. Beim Öffnen der Verkleidung muß der Antrieb der Maschine selbsttätig abgeschaltet werden; die Verkleidung muß mit einer Verriegelung versehen sein. DA


DA zu § 20:

Verriegelung siehe § 4 Abs. 2.