Flyer sind auf der Bedienungsseite so einzurichten oder zu sichern,
daß Personen von den Flügeln und Spindeln nicht erfaßt
werden können.
Diese Forderung ist erfüllt, wenn z. B.
Antriebskraft der Maschine abstellen müssen.
Eine bewegliche Verdeckung ist z. B. eine hochschiebbare oder
eine zur Seite verschiebbare Wand.
DA zu § 19:
– die Flyerflügel nicht starr mit dem Antrieb verbunden
sind,
– bewegliche Verdeckungen die Bedienungsseite der Maschine
(Flyerflügel) abschirmen, wobei ein Ingangsetzen bei geöffneter
Verdeckung mittels Schalter ohne Selbsthaltung möglich sein
darf
oder
– berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen bei Zugriff
zu den Flyerflügeln die