Beim Unternehmer muß für jede Waschschleudermaschine
mit einer kinetischen Energie von mehr als 1500 Nm eine Bescheinigung
des Herstellers mit folgenden Angaben vorliegen:
Die Bescheinigung kann zusätzliche Angaben über besondere
Konstruktionsmerkmale der Maschine enthalten. Die Forderung gilt
auch für Nachlieferungen der Trommeln.
Festigkeitsnachweise für gelochte und ungelochte zylindrische
Trommeln siehe VDMA-Einheitsblatt 24401 Teil 1 "Festigkeitsnachweis
von Zentrifugen-Trommeln". Zu den Berechnungsunterlagen und
den Versuchsergebnissen gehört eine Maßskizze oder
eine Zeichnung.
Der Nachweis durch Versuchsergebnisse ist erbracht, wenn ein Prototyp
einer Trommel mit 1,3facher Schleuderdrehzahl, zulässiger
Füllmenge und maximaler Unwucht mindestens eine Stunde betrieben
wird und dadurch keine die Sicherheit beeinflussende Veränderungen
eintreten.
Die kinetische Energie eines um die Längsachse rotierenden
homogenen Zylinders berechnet sich nach der Formel
Es bedeuten:
E = kinetische Energie in Nm
m = Masse in kg (Füllmenge nach DIN 11901) "Wäscherei-
und
Chemischreinigungsmaschinen; Meßgrößen, Formelzeichen,
Einheiten, Berechnungsformeln"
v = Umfangsgeschwindigkeit in m/s
di = Innendurchmesser (Hohlraumdurchmesser) in m
d = Innendurchmesser der Trommel in m
Bei einem vollen Zylinder ist di = 0. Die Formel für die
kinetische Energie lautet
dann:
Die kinetische Energie einer Trommel oder eines Läufers setzt
sich aus der kinetischen Energie, die durch die Masse der Trommel
selbst und durch die Zuladung entsteht, zusammen. Nach internationaler
Vereinbarung wird die kinetische Energie für Waschschleudermaschinen
nach der Formel
berechnet.
1. Fabrik- oder Herstellungsnummer,
2. Baujahr,
3. Zulässige Drehzahl für den Schleudergang je Minute,
4. Hauptabmessungen der Trommel in mm,
5. Werkstoffe der Trommel, der Welle und des Gehäusemantels,
6. Festigkeitsnachweis der Trommel, bei mantelbeschickten
Waschschleudermaschinen durch Berechnungsunterlagen und Versuchsergebnisse,
bei stirnbeschickten durch Berechnungsunterlagen, 7. Zulässige Füllmenge des trockenen Waschgutes
in kg,
8. Kinetische Energie in Nm, 9. Maximale Unwucht in Prozent der zulässigen Füllmenge.
DA zu § 8:
DA zu § 8 Nr. 6:
DA zu § 8 Nr. 8:
di2
E = 0,25m · (1 + --------) · v2
d2
kg · m
N = Newton ------
s2
E = 0,25 · m · v2
E = 0,25 · m · v2