§ 68
Warneinrichtungen

Beim Aufleuchten oder Ertönen der Warnsignale von Nahrungsmittelmaschinen haben die im Gefahrbereich befindlichen Versicherten diesen umgehend zu verlassen. DA


DA zu § 68:

Siehe auch § 28 UVV "Kraftbetriebene Arbeitsmittel" (VBG 5).