§ 61
Käsepreßwannen, Filterpressen

An Käsepreßwannen und Filterpressen ist abweichend von § 6 die Sicherung der Gefahrstellen, die durch Preßstempel bzw. Filterplatten gebildet werden, nicht erforderlich, wenn Befehlseinrichtungen zum Stillsetzen vor dem gesamten Gefahrbereich vorhanden sind. DA


DA zu § 61:

Diese Forderung ist z. B. erfüllt durch Schaltleinen, Schaltstangen.