§ 53
Speiseeisgefrierer mit horizontaler Welle

(1) An Speiseeisgefrierern mit horizontaler Welle muß der Eingriff in die Gefahrstelle zwischen Werkzeug und Auslauföffnung durch Schutzstäbe gesichert sein, deren lichter Abstand 8 mm nicht überschreitet und die mindestens 5 mm vor dem Werkzeug angeordnet sein müssen. DA

(2) Verschlußdeckel der Trommel, die nicht als Gegenlager für die rotierenden Abstreif- und Austragwerkzeuge dienen, müssen gekoppelt sein. DA


DA zu § 53 Abs. 1:

Sicherung der Einlauföffnung siehe § 6 Abs. 1.


DA zu § 53 Abs. 2:

Kopplung siehe § 9.