§ 52
Speiseeismixbereiter

An Speiseeismixbereitern müssen die Gefahrstellen am Werkzeug gesichert sein durch einen
1.Schutzteller über dem Werkzeug, der dieses um mindestens 10 mm überragt,
oder
2.Schutzring, der das Werkzeug um mindestens 10 mm überragt.