Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Hafenarbeit.
Neben dieser Unfallverhütungsvorschrift sind auch allgemeine
und gerätebezogene Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Der Geltungsbereich einschlägiger Regelungen z. B. der Gefahrgutverordnung
und der Gefahrstoffverordnung, bleiben durch diese Unfallverhütungsvorschrift
unberührt.
DA zu § 1: