§ 23
Alarmempfangszentralen

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Alarmempfangszentralen, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung als überfallgefährdet anzusehen und mit Wach- und Sicherungspersonal besetzt sind, ausreichend gesichert sind. DA


DA zu § 23:

Von einer Überfallgefährdung ist insbesondere immer dann auszugehen, wenn z. B. Einbruchmeldeanlagen oder dergleichen auf die Empfangszentrale aufgeschaltet sind.

Die Forderung nach ausreichender Sicherung ist z. B. erfüllt, wenn
Fenster, die ohne Hilfsmittel von außen erreichbar sind, Sicherungen gegen Einblick von außen haben, feststehend sind und die Verglasung mindestens der Widerstandsklasse B2/C2 auf Durchbruch- und Durchschußhemmung nach DIN 52 290 "Angriffhemmende Verglasungen" entspricht;
sonstige Fenster Sicherungen gegen Einblick von außen haben, außer zum Zwecke der Reinigung nur kippbar geöffnet werden können und die Verglasung mindestens der Widerstandsklasse A3 auf Durchwurfhemmung nach DIN 52 290 "Angriffhemmende Verglasungen" entspricht;
die Beschläge der Fenster dem Widerstandswert der Verglasungen entsprechen;
Außentüren mindestens der Widerstandsklasse B2/C2 auf Durchbruch- und Durchschußhemmung nach DIN 52 290 "Angriffhemmende Verglasungen" entsprechen, selbstschließend ausgeführt sind, sich von außen nur mit Schlüsseln oder entsprechenden Elementen öffnen lassen, einen Durchblick von innen nach außen gewähren, ein Einblick von außen verhindert ist und Schlösser und Beschläge der Widerstandsklasse der Türen entsprechen
sowie
eine den Regeln der Technik entsprechende Überfallmeldeanlage installiert ist.

Siehe auch:

§§ 2, 5 und 18 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1),

Richtlinien für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluß an die Polizei (ÜEA),

DIN 18 103 "Türen; Einbruchhemmende Türen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen",

DIN 52 290-1 "Angriffhemmende Verglasungen; Begriffe",

DIN 52 290-2 "Angriffhemmende Verglasungen; Prüfung auf durchschußhemmende Eigenschaft und Klasseneinteilung",

DIN 52 290-3 "Angriffhemmende Verglasungen; Prüfung auf durchbruchhemmende Eigenschaft gegen Angriff mit schneidfähigem Schlagwerkzeug und Klasseneinteilung",

DIN 52 290-4 "Angriffhemmende Verglasungen; Prüfung auf durchwurfhemmende Eigenschaft und Klasseneinteilung",

DIN VDE 0833-1 "Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall; Allgemeine Festlegungen",

DIN VDE 0833-3 "Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall; Festlegungen für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen".