§ 1 Geltungsbereich
§ 3 Gruppeneinteilung, Prüfung und Zuordnung organischer Peroxide
§ 4 Allgemeines
§ 5 Allgemeine Anforderungen
§ 6 Abstände zu innerbetrieblichen Verkehrswegen
§ 7 Lager
§ 8 Abstellräume
§ 9 Gebäude und Räume für das Herstellen,Bearbeiten,
Verarbeiten, Abfüllen, Vernichten
§ 10 Öffnungen in Trennwänden
§ 11 Allgemeine Anforderungen
§ 12 Einrichtungen zum Fördern, Fortleiten oder Abfüllen
§ 13 Einrichtungen und Anlagen zum Verichten durch Verbrennen
§ 14 Fahrzeuge zum Transport
§ 15 Feuerlöscheinrichtungen
§ 16 Allgemeines
§ 17 Beschäftigungsbeschränkungen
§ 18 Betriebsanweisungen
§ 19 Unterweisung der Versicherten
§ 20 Zulässige Arbeiten, Vermeiden gefährlicher
Arbeitsweisen
§ 21 Nutzung innerbetrieblicher Verkehrswege in Gefahrbereichen
§ 22 Betrieb von Fahrzeugen zum Transport
§ 23 Benutzen von Geräten und Werkzeugen
§ 24 Rauchverbot, Ausschluß von Zündquellen
§ 25 Aufbewahren
§ 26 Zusammenlagern, gemeinsames Abstellen
§ 27 Roh- und Hilfsstoffe
§ 28 Anforderungen an die Sauberkeit beim Umgang mit organischen
Peroxiden
§ 29 Beseitigen und Vernichten von organischen Peroxiden
bzw. peroxidhaltigen Abfällen
§ 30 Instandhaltungs-, Änderungs- und Abbrucharbeiten
§ 31 Verhalten bei gefährlichen Zersetzungen, Bränden
und Explosionen
§ 32 Erste Hilfe
§ 33 Sonderbestimmungen
§ 34 Ordnungswidrigkeiten
§ 35 Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
§ 36 Inkrafttreten
Anhang 1: Sicherheitsabstände nach § 5 Abs. 1
Anhang 2: Zuordnung der Organischen Peroxide zu Gefahrgruppen nach § 3 Abs. 1
Anhang 3: Liste der freigestellten Zubereitungen nach § 33 Abs. 3
Anhang 4: Prüfmethoden zur Zuordnung von organischen Peroxiden zu Gefahrgruppen nach § 3 Abs. 1
Anhang 5: Bezugsquellenverzeichnis