Inhaltsverzeichnis

Stichwortverzeichnis

I. Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

II. Begriffsbestimmungen

§ 2 Begriffsbestimmungen

III. Bau und Ausrüstung

A. Gemeinsame Bestimmungen

§ 3 Allgemeines
§ 4 Gebäudebauarten
§ 5 Transportbänder und Rollenbahnen

B. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gegossener Sprengladungen

§ 6 Einzelgebäude
§ 7 Gießhäuser
§ 8 Schmelz-, Misch- und Gießkessel
§ 9 Sprengstoffleitungen und Absperrorgane
§ 10 Wärmeträger
§ 11 Absaugeinrichtungen
§ 12 Weiterbehandeln und mechanisches Bearbeiten von Sprengstoffen
§ 13 Zerkleinerungsgebäude
§ 14 Brandschutzeinrichtungen

C. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter Sprengladungen

§ 15 Einzelgebäude
§ 16 Pressengebäude
§ 17 Pressenräume
§ 18 Weiterbehandeln von Preßkörpern
§ 19 Tauchbäder
§ 20 Zerkleinern von Preßkörpern

D. Besondere Bestimmungen für Zünd- und Anzündmittel

§ 21 Zündmittel
§ 22 Anzündmittel

E. Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Wirkteilen

§ 23 Gefährliche Arbeiten
§ 24 Spritzlackieren

F. Besondere Bestimmungen für das Herstellen von Treibladungen

§ 25 Gebäude, Räume und Feuerlöscheinrichtungen

G. Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Patronenmunition

§ 26 Gebäude und Räume
§ 27 Räume für Pulvervorratsbehälter beim maschinellen Laden von Patronenmunition
§ 28 Lademaschinen
§ 29 Vorratsbehälter für Anzündmittel
§ 30 Aufsetzen von bezünderten Geschossen
§ 31 Prüfen von Anzündmitteln
§ 32 Zuführen der Treibladungspulver
§ 33 Pulvervorratsbehälter für Rand- und Zentralfeuerhülsen
§ 34 Laborieren von Patronenmunition an Einzelladestellen

H. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter und gegossener Raketentreibsätze

§ 35 Einzelgebäude
§ 36 Mahlen und Trocknen explosionsgefährlicher Rohstoffe
§ 37 Ansetzen und Mischen von Treibstoffmassen
§ 38 Vermeiden von metallischen Fremdkörpern
§ 39 Kneten und Granulieren der Treibstoffmassen
§ 40 Walzen von Treibstoffmassen
§ 41 Mischen der Treibstoffgranulate
§ 42 Trocknen der Treibstoffgranulate
§ 43 Formgeben mittels Schneckenpressen
§ 44 Formgeben mittels Kolbenpressen und Schneiden
§ 45 Formgeben durch Gießen
§ 46 Aushärten und Tempern von Treibsatzrohlingen
§ 47 Entformen von gegossenen Treibsätzen
§ 48 Spanabhebendes Bearbeiten von Treibsätzen
§ 49 Isolieren von Treibsätzen
§ 50 Zerstörungsfreies Prüfen sowie Verpacken von Treibsätzen
§ 51 Maschinelles Zerkleinern von Treibsätzen
§ 52 Vermeiden von Brandübertragungen

J. Besondere Bestimmungen für den Zusammenbau von Raketenmotoren

§ 53 Gebäudebauarten
§ 54 Einzelräume
§ 55 Schutzmaßnahmen bei der Zündkreiskontrolle und dynamischen Unwuchtbestimmung

K. Besondere Bestimmungen für den Zusammenbau von Raketen

§ 56 Einzelräume

L. Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Umweltsimulation

§ 57 Gebäudebauarten
§ 58 Einzelgebäude
§ 59 Anlagen zur Umweltsimulation
§ 60 Umweltsimulation ohne mechanische oder thermische Beanspruchung

M. Besondere Bestimmungen für das Vorbereiten von Munition zu Prüfzwecken

§ 61 Arbeitsplätze zu Prüfzwecken

IV. Betrieb

A. Gemeinsame Bestimmungen

§ 62 Allgemeines

B. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gegossener Sprengladungen

§ 63 Wiedergewonnene Sprengstoffe
§ 64 Gießen
§ 65 Sprengstoffleitungen und Absperrorgane
§ 66 Feuchthalten der Fußböden in Schmelz- und Gießhäusern

C. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter Sprengladungen

§ 67 Abstellen und Bereithalten

D. Besondere Bestimmungen für Zünd- und Anzündmittel

§ 68 Zündmittel
§ 69 Anzündmittel

E. Besondere Bestimmungen für das Herstellen von Treibladungen

§ 70 Herstellen von Treibladungen

F. Besondere Bestimmungen für das Laborieren von Patronenmunition

§ 71 Bereithalten von Treibladungsanzündern, Anzündhütchen und Treibladungspulvern
§ 72 Pulveraufgabestelle für Patronenmunition
§ 73 Abwiegen von Treibladungspulver für Patronenmunition
§ 74 Einrichtungen zur Aufnahme von ausgeschiedenen Treibladungspulvern
§ 75 Laden von Patronenmunition
§ 76 Verpacken von Patronenmunition

G. Besondere Bestimmungen für das Herstellen gepreßter oder gegossener Raketentreibsätze

§ 77 Feuchtigkeitsgehalt der Rohmasse
§ 78 Mischen von Komposit-Treibstoffen
§ 79 Walzen
§ 80 Formgeben mittels Schnecken- und Kolbenpressen

H. Besondere Bestimmungen für den Zusammenbau von Raketen und Raketenmotoren

§ 81 Zusammenbau von Raketen und Raketenmotoren

I. Besondere Bestimmungen für Anlagen zur Umweltsimulation

§ 82 Anlagen zur Umweltsimulation

V. Prüfung

§ 83 Prüfung

VI. Ordnungswidrigkeiten

§ 84 Ordnungswidrigkeiten

VII. Übergangs- und Ausführungsbestimmungen

§ 85 Übergangs- und Ausführungsbestimmungen

VIII. Inkrafttreten

§ 86 Inkrafttreten

Durchführungsanweisungen

Anhang: Bezugsquellenverzeichnis