§ 63b
Zündanlagen

DA

(1) Sind beim Laden Beschädigungen der Isolation der Zündanlage zu erwarten, sind die Zündkreise daraufhin zu prüfen, ob Nebenschlüsse vorhanden sind. Liegt der gemessene Widerstand gegen Erde unter 10 000 Ohm, darf nicht gezündet werden.

(2) Werden für Stahlbetonsprengungen in die Bohrlöcher elektrische Sprengzünder eingebracht, dürfen nur solche mit farikseitig erhöhter mechanischer Festigkeit der Isolierung der Zünderdrähte verwendet werden.


DA zu § 63b:

Mit Beschädigungen ist z. B. beim Stahlbeton zu rechnen, wenn Zünder ins Bohrloch eingebracht werden.

Der Isolationszustand (eventuelle Nebenschlüsse) kann durch Messung des elektrischen Widerstandes der kurzgeschlossenen Zündkreise gegen Erde mit einem geeigneten Meßgerät, z. B. Zündkreisprüfer nach § 21 mit Zusatzgerät, festgestellt werden.