Anlage 1

Grundsätze für die Gestaltung von Sicherheitszeichen

1    Bedeutung der geometrischen Form von Sicherheitszeichen



2   Bedeutung der Sicherheitsfarben



3   Kombination von geometrischer Form und Sicherheitsfarbe und ihre Bedeutung für Sicherheitszeichen



4   Gestaltung der Sicherheitszeichen

4.1    Verbotszeichen


4.2    Warnzeichen


4.3    Gebotszeichen


4.4    Rettungszeichen


4.5    Brandschutzzeichen


4.6    Hinweiszeichen


4.7    Zusatzzeichen


4.8    Kombinationszeichen


4.9    Zeichengröße und Schrifthöhe

4.9.1 Für die Bemessung der Größe eines Zeichens soll die Formel
4.9.2 Im Abschnitt 7 sind für handelsübliche Schildergrößen die zugehörigen Erkennungsweiten aufgeführt. Für die Lesbarkeit der Texte auf Hinweis- oder Zusatzzeichen soll die Formel
4.9.3 Für die Größe eines leuchtenden Sicherheitszeichens (Leuchtzeichen) nach § 14 Abs. 3 beträgt der Distanzfaktor für Verbots-, Warn- und Gebotszeichen Z = 65 und für Rettungs- und Brandschutzzeichen Z = 200.

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Farbbereiche für Sicherheitsfarben

  Für Aufsichtfarben sind auf der Grundlage von DIN 5381 "Kennfarben" bzw. dem RAL-Farbregister RAL-F 14 repräsentative Mittenfarben ausgewählt, die auch bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen gut voneinander unterschieden werden können.

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Gefahrenkennzeichnung durch gelb-schwarze bzw. rot-weiße Streifen

 

Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen beträgt 1:1 bis 1,5 : 1. Die Streifenbreite der schwarzen Streifen richtet sich nach den Maßen des Objektes und ist so auszuführen, dass der Anteil der Sicherheitsfarbe "Gelb" mindestens 50% der Gesamtfläche beträgt. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen. Rot-weiße Streifen sind sinngemäß auszuführen.

An Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung zueinander sind die Streifen gegensinnig geneigt zueinander anzubringen.


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Erkennungsweiten von Sicherheitszeichen und Schrifthöhen handelsüblicher Schildergrößen

(Berechnungsgrundlage: Abschnitt 4.9 für beleuchtete Schilder)