| Geometrische Form | Bedeutung |
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Gebots- oder Verbotszeichen |
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Warnzeichen |
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Rettungs- oder Brandschutzzeichen |
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Rettungs-, Hinweis- oder Zusatzzeichen |
| Sicherheits- farbe |
Bedeutung | Hinweise - Angaben |
| Rot | Verbot | Gefährliches Verhalten |
| Gefahr | Halt, Evakuierung | |
| Material und Einrichtungen zur Brandbekämpfung | Kennzeichnung und Standort | |
| Gelb | Warnung | Achtung, Vorsicht, Überprüfung |
| Grün | Hilfe, Rettung | Türen, Ausgänge, Wege, Stationen, Räume |
| Gefahrlosigkeit | Rückkehr zum Normalzustand | |
| Blau | Gebot | Besonderes Verhalten oder Tätigkeit - Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung |
| Geometrische Form Sicherheitsfarbe |
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Rot |
Verbot |
Brandschutz: Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung | |
Gelb |
Warnung Vorsicht! |
||
Grün |
Rettung Erste Hilfe |
||
Blau |
Gebot |
Hinweis |
4.1 Verbotszeichen

| Form: | kreisrund |
| Grundfläche: | weiß |
| Bildzeichen: | schwarz |
| Rand: | rot |
| Querbalken: | rot und 45° zur Waagerechten von links oben nach rechts unten geneigt |
Der Anteil der Sicherheitsfarbe Rot an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 35% betragen. Der rote Querbalken darf durch ein Bildzeichen grundsätzlich nicht unterbrochen werden. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.
4.2 Warnzeichen

| Form: | dreieckig, 60° Neigung, Spitze nach oben |
| Grundfläche: | gelb |
| Bildzeichen: | schwarz |
| Rand: | schwarz |
Der Anteil der Sicherheitsfarbe Gelb an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 50% betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.
4.3 Gebotszeichen

| Form: | kreisrund |
| Grundfläche: | blau |
| Bildzeichen: | weiß |
Der Anteil der Sicherheitsfarbe Blau an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 50% betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.
4.4 Rettungszeichen

| Form: | quadratisch |
| Grundfläche: | grün |
| Bildzeichen: | weiß |

Rechteckige Rettungszeichen können auch senkrecht stehen. Siehe auch Zeichengröße in Abschnitt 4.9.
| Form: | rechteckig |
| Grundfläche: | grün |
| Bildzeichen: | weiß |
Der Anteil der Sicherheitsfarbe Grün an der Oberfläche des Zeichens muss mindestens 50% betragen. Die Fläche des Zeichens wird durch die Lichtkante begrenzt.
4.5 Brandschutzzeichen
Gestaltung wie Abschnitt 4.4, jedoch Grundfläche rot.
4.6 Hinweiszeichen
Gestaltung wie Abschnitt 4.4, jedoch Grundfläche blau und Schrift weiß.
4.7 Zusatzzeichen

| Form: | rechteckig |
| Grundfläche: | weiß oder Sicherheitsfarbe entsprechend Abschnitt 2 |
| Schrift: | schwarz für Grundfläche weiß und gelb; weiß für Grundfläche rot, blau und grün |
4.8 Kombinationszeichen
4.9 Zeichengröße und Schrifthöhe
| 4.9.1 | Für die Bemessung der Größe eines Zeichens soll die Formel |
| h | = | E Z |
angewendet werden.
| h | = | Höhe des Sicherheitszeichens Als Höhe h des Zeichens gilt bei Verbots- und Gebotszeichen das Maß d, bei Warnzeichen das Maß 0,817 • b und bei Hinweis-, Rettungs-, Brand- schutz- und Zusatzzeichen das Maß a. |
| E | = | Erkennungsweite |
| Z | = | Distanzfaktor Der Distanzfaktor gilt für eine beleuchtete Zeichenfläche. Er beträgt für Verbots-, Warn- und Gebotszeichen Z = 40 und für Rettungs-, Brand- schutz- und Zusatzzeichen Z = 100. |
| 4.9.2 | Im Abschnitt 7 sind für handelsübliche Schildergrößen die zugehörigen Erkennungsweiten aufgeführt. Für die Lesbarkeit der Texte auf Hinweis- oder Zusatzzeichen soll die Formel |
| h | = | E Z |
angewendet werden.
| h | = | Schrifthöhe |
| E | = | Erkennungsweite |
| Z | = | Distanzfaktor |
Für Buchstaben und Ziffern gilt Z = 300. Die Formel gilt für eine beleuchtete Zeichenfläche und für einen Leseabstand bis 25 m.
Siehe auch DIN 1450 "Schriften, Leserlichkeit".
| 4.9.3 | Für die Größe eines leuchtenden Sicherheitszeichens (Leuchtzeichen) nach § 14 Abs. 3 beträgt der Distanzfaktor für Verbots-, Warn- und Gebotszeichen Z = 65 und für Rettungs- und Brandschutzzeichen Z = 200. |
5 |
Farbbereiche für Sicherheitsfarben |
| Für Aufsichtfarben sind auf der Grundlage von DIN 5381 "Kennfarben" bzw. dem RAL-Farbregister RAL-F 14 repräsentative Mittenfarben ausgewählt, die auch bei ungünstigen Beleuchtungsverhältnissen gut voneinander unterschieden werden können. |
| Sicher- heitsfarbe |
Bezeichnung nach DIN 5381 |
Bezeichnung nach RAL-F 14 |
| Rot Gelb Grün Blau Weiß Schwarz |
Kennfarbe DIN 5381 - Rot Kennfarbe DIN 5381 - Gelb Kennfarbe DIN 5381 - Grün Kennfarbe DIN 5381 - Blau Kennfarbe DIN 5381 - Weiß Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz |
RAL 3001 Signalrot RAL 1003 Signalgelb RAL 6032 Signalgrün RAL 5005 Signalblau RAL 9003 Signalweiß RAL 9004 Signalschwarz |
6 |
Gefahrenkennzeichnung durch gelb-schwarze bzw. rot-weiße Streifen |
|
Das Breitenverhältnis der gelben zu den schwarzen Streifen beträgt 1:1 bis 1,5 : 1. Die Streifenbreite der schwarzen Streifen richtet sich nach den Maßen des Objektes und ist so auszuführen, dass der Anteil der Sicherheitsfarbe "Gelb" mindestens 50% der Gesamtfläche beträgt. Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen. Rot-weiße Streifen sind sinngemäß auszuführen. An Scher- und Quetschkanten mit Relativbewegung zueinander sind die Streifen gegensinnig geneigt zueinander anzubringen. |
7 |
Erkennungsweiten von Sicherheitszeichen und Schrifthöhen handelsüblicher Schildergrößen(Berechnungsgrundlage: Abschnitt 4.9 für beleuchtete Schilder) |
m |
d mm |
b1) mm |
a mm |
h mm |