Gegenüber der vorhergehenden Fassung vom 1. Januar 1993 wurden aufgrund des Inkrafttretens des Sammelnachtrages zum Paragraphen "Ordnungswidrigkeiten" folgende Bestimmung geändert:
| – | § 58 |
Darüber hinaus wurde das Stichwortverzeichnis ergänzt und die Rechtschreibreform weitestgehend berücksichtigt.
Hinweis:
Ab April 1999 sind alle Neuveröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften-
und Regelwerkes unter einer neuen Bezeichnung und Bestell-Nummer erhältlich.
Für alle bislang unter einer VBG- bzw. ZH 1-Nummer veröffentlichten Unfallverhütungsvorschriften,
BG-Regeln, Merkblätter und sonstigen Schriften bedeutet dies, dass sie erst im Rahmen einer Überarbeitung
oder eines Nachdrucks auf die neuen Bezeichnungen und Bestell-Nummern umgestellt werden.
Bis zur vollständigen Umstellung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes auf
die neuen Bezeichnungen und Bestell-Nummern sind alle Veröffentlichungen in einem Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren auch weiterhin unter den bisherigen Bestell-Nummern erhältlich.
Soweit für Veröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes
eine neue Bezeichnung und Benummerung erfolgt ist, können diese in einer sogenannten
Transfer-Liste des neuen Verzeichnisses des HVBG entnommen werden.