Erhöhte Infektionsgefährdung besteht in Arbeitsbereichen,
von denen in besonderem Maße Infektionsgefahren ausgehen
können.
Erhöhte Infektionsgefährdung besteht z. B. in folgenden
Arbeitsbereichen:
Diese Aufzählung kann nicht vollständig sein. Auch in
anderen Bereichen kann erhöhte Infektionsgefährdung
im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift bestehen. Dies
ist im Einzelfall zu prüfen, und entsprechende Maßnahmen
sind zu ergreifen.
DA zu § 18:
– Infektionskrankenhäuser,
– Infektionseinheiten,
– Operationseinheiten,
– Einheiten für Intensivmedizin,
– Endoskopieeinheiten,
– Dialyseeinheiten,
– medizinische Laboratorien,
– mikrobiologische Laboratorien,
– Sektionsräume,
– Lungenfachpraxen,
– unreine Seiten von Sterilisations- und Desinfektionseinheiten,
– Tierställe mit infizierten Tieren.