III. Zusätzliche Bestimmungen bei erhöhter Infektionsgefährdung

§ 18
Begriffsbestimmung

Erhöhte Infektionsgefährdung besteht in Arbeitsbereichen, von denen in besonderem Maße Infektionsgefahren ausgehen können. DA

DA zu § 18:

Erhöhte Infektionsgefährdung besteht z. B. in folgenden Arbeitsbereichen:
Infektionskrankenhäuser,
Infektionseinheiten,
Operationseinheiten,
Einheiten für Intensivmedizin,
Endoskopieeinheiten,
Dialyseeinheiten,
medizinische Laboratorien,
mikrobiologische Laboratorien,
Sektionsräume,
Lungenfachpraxen,
unreine Seiten von Sterilisations- und Desinfektionseinheiten,
Tierställe mit infizierten Tieren.

Diese Aufzählung kann nicht vollständig sein. Auch in anderen Bereichen kann erhöhte Infektionsgefährdung im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift bestehen. Dies ist im Einzelfall zu prüfen, und entsprechende Maßnahmen sind zu ergreifen.