I. Geltungsbereich

§ 1
Geltungsbereich

Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge. DA


DA zu § 1:

Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in Rechtsvorschriften angeordnete gezielte Untersuchungen wegen besonderer Gefährdungen am Arbeitsplatz.