Gegenüber der vorhergehenden Ausgabe vom 1. Juli 1991 (aktualisierte Fassung 1998) wurden folgende Bestimmungen geändert:
| – | § 2 Abs.1 |
| – | § 5 (Anpassung an § 2 Abs. 1) |
| – | § 7 Abs. 1 |
| – | § 8 |
| – | § 9 |
| – | § 10 Abs. 1 |
| – | § 11 |
| – | § 12 |
| – | § 13 |
| – | § 14 |
| – | § 16 |
| – | § 39 Abs. 2. |
Hinweis:
Ab April 1999 sind alle Neuveröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes unter einer neuen Bezeichnung und Bestell-Nummer erhältlich. Für alle bislang unter einer VBG- bzw. ZH 1-Nummer veröffentlichten Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln, Merkblätter und sonstigen Schriften bedeutet dies, dass sie erst im Rahmen einer Überarbeitung oder eines Nachdrucks auf die neuen Bezeichnungen und Bestell-Nummern umgestellt werden. Bis zur vollständigen Umstellung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes auf die neuen Bezeichnungen und Bestell-Nummern sind alle Veröffentlichungen in einem Ubergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren auch weiterhin unter den bisherigen Bestell-Nummern erhältlich. Soweit für Veröffentlichungen des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerkes eine neue Bezeichnung und Benummerung erfolgt ist, können diese in einer sogenannten Transfer-Liste des neuen Verzeichnisses des HVBG entnommen werden.