Gegenüber der vorhergehenden aktualisierten Fassung 1998 wurden folgende Durchführungsanweisungen (DA) geändert:
| - DA zu § 2 Abs. 1 | |
| - DA zu § 8 | |
| - DA zu § 12 | |
| - DA zu § 14 |
Im Übrigen wurden die in den Durchführungsanweisungen enthaltenen Verweise auf technische Vorschriften und Regeln aktualisiert. Dies schließt ein, dass die ggf. angefügten VBG- bzw. ZH 1-Bestellnummern um die seit April 1999 geltenden BGV-, BGR- bzw. BGI-Bestellnummern ergänzt wurden.